19.01.2023 Horizont Europa
Teilnahmefähigkeit einiger ungarischer Einrichtungen an Horizont Europa eingeschränkt
Seit dem 15. Dezember 2022 ist es aufgrund von Verstößen Ungarns gegen das fundamentale Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht mehr möglich, Horizont-Europa-Finanzhilfevereinbarungen mit Einrichtungen zu schließen, die unter das 2019 verabschiedete Akademie-Gesetz fallen beziehungsweise über das darüber etablierte Stiftungsmodell verwaltet werden. Darunter fallen 21 Hochschulen, die nun nicht mehr zuwendungsfähig in Horizont Europa sind.
Darunter fallen die folgenden 21 Hochschulen, die nun nicht mehr zuwendungsfähig in Horizont Europa sind:
- Budapest Business School
- Corvinus University of Budapest
- University of Veterinary Medicine Budapest
- University of Dunaújváros
- University of Debrecen
- Hungarian University of Agricultural and Life Sciences
- Hungarian University of Dance
- Hungarian University of Physical Education
- University of Miskolc
- Moholy-Nagy University of Arts
- János Neumann University
- University of Nyíregyháza
- University of Pannonia
- University of Pécs
- Óbuda University
- Semmelweis University
- University of Sopron
- István Széchenyi University
- University of Szeged
- University of Theater and Film Arts
- Tokaj-Hegyalja University
Der dieser Entscheidung zugrunde liegende Durchführungsbeschluss des Rates wird regelmäßig überprüft. Es ist im Moment nicht abzusehen, wann die eingefrorenen EU-Mittel wieder freigegeben werden.
Konsortien, die mit einer betroffenen Einrichtung eine gemeinsame Antragstellung planen, sollten sichergehen, dass die Mindestanforderungen an die Beteiligungsfähigkeit auch ohne die Einrichtungen unter Stiftungsverwaltung erfüllt werden.
nks-dit/ml/EUB