Europäische Partnerschaften

Neben den klassischen jährlichen Ausschreibungen in den europäischen Rahmenprogrammen gibt es weitere Fördermöglichkeiten für transnationale Verbundforschung im Rahmen von Partnerschaften. Der anstehende Wechsel von Horizont 2020 zu Horizont Europa wirkt sich auch auf diese Partnerschaften aus. In Horizont Europa sollen sie unter dem Dach der „Europäischen Partnerschaften“ zusammengefasst, neu ausgerichtet und rationalisiert werden.

Die bisherigen Partnerschaften werden analog zur nachstehenden Abbildung abgelöst. Dabei machen die Partnerschaften 50 Prozent des Budgets der Säule II aus.

In Horizont Europa wird es demnach die drei folgenden Partnerschaftstypen geben:

  • Ko-finanzierte Partnerschaften zwischen der EU Kommission sowie Forschungsförderern und anderen öffentlichen Einrichtungen aus EU-Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Ländern.
  • Ko-programmierte Partnerschaften zwischen der EU Kommission, EU-Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Ländern, Industrie und weiteren Akteuren (z. B. Stiftungen), die auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Partner beruhen.
  • Institutionalisierte Partnerschaften, die entweder auf Artikel 185 bzw. 187 AEUV  oder der EIT-Verordnung beruhen.

Detaillierte Informationen zu den Partnerschaftstypen (engl.)

Für die Industriellen Technologien sind die folgenden Partnerschaftskandidaten relevant:

Cluster 4:

Cluster 5: