06.02.2023
Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragstellenden in der europäischen Sicherheitsforschung“ – Nächster Einreichungsstichtag am 30.04.2023
Mit der Förderrichtlinie „Wege zur Innovation“ unterstützt das BMBF Antragstellende in der zivilen Sicherheitsforschung bei der Ausarbeitung ihres EU-Antrags. Die Förderrichtlinie dient dazu, den Weg zu einem EU-Antrag zu erleichtern.
Die Förderrichtlinie steht allen Antragstellenden offen, die sich auf eine Ausschreibung in Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ in Horizont Europa bewerben wollen. Der nächste Stichtag ist der 30. April 2023.
Die Projekte sollten auf einen EU-Antrag im Folgejahr ausgerichtet sein: Das heißt, ein im Jahr 2023 eingereichtes Vorhaben im Rahmen der BMBF-Förderrichtlinie „Wege zur Innovation“ ist auf einen EU-Antrag im Jahr 2024 ausgelegt. Gefördert werden nur Einzelprojekte, die aber mögliche zukünftige Konsortialpartner des EU-Antrags aus Deutschland und Europa als assoziierte Partner einbinden sollen. Ein Unterauftrag kann an professionelle Dienstleister vergeben werden, um die Vorbereitung des EU-Antrags zu unterstützen. In der Regel ist eine maximale Laufzeit von 12 Monaten und eine maximale Förderhöhe von 120.000 Euro vorgesehen.
Unter dieser Richtlinie können auch Antragstellende in der Destination „Increased Cybersecurity“ in Cluster 3 bei der Ausarbeitung ihres EU-Antrags unterstützt werden.
Eine Beratung durch die Nationale Kontaktstelle Sicherheitsforschung ist bereits vor der Einreichung der Projektskizze sehr empfohlen.
Mehr Informationen zur Förderrichtlinie und die Vorlage der Projektskizze finden Sie hier.
nks-dit/mr