Europäische Partnerschaften

Neben den klassischen Ausschreibungen in den europäischen Rahmenprogrammen gibt es weitere Fördermöglichkeiten für transnationale Verbundforschung im Rahmen von Partnerschaften. Es handelt sich um Initiativen, in denen sich die EU-Kommission und private und/oder öffentliche Partner verpflichten, gemeinsam die Entwicklung und Umsetzung eines Forschungs- und Innovationsprogramms zu unterstützen. Die Partnerschaften stellen mit einem Viertel des Gesamtbudgets von Horizont Europa bzw. mit bis zu 50 % des Budgets von Säule II ein wichtiges Instrument zur Anknüpfung von FuE-Vorhaben an politische Anliegen dar.

In Horizont Europa bestehen die drei folgenden Partnerschaftstypen:

  • Ko-finanzierte Partnerschaften zwischen der EU Kommission sowie Forschungsförderern und anderen öffentlichen Einrichtungen aus EU-Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Ländern.
  • Ko-programmierte Partnerschaften zwischen der EU Kommission, EU-Mitgliedsstaaten bzw. assoziierten Ländern, Industrie und weiteren Akteuren (z. B. Stiftungen), die auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Partner beruhen.
  • Institutionalisierte Partnerschaften, die entweder auf Artikel 185 bzw. 187 AEUV oder der EIT-Verordnung beruhen.

Detaillierte Informationen zu den Partnerschaftstypen (engl.)

Für die Industriellen Technologien sind die folgenden Partnerschaftskandidaten relevant:

Cluster 4:

Cluster 5: