30.03.2023 Kreislaufwirtschaft

EU-Kommission veröffentlicht den „Critical Raw Materials Act

Die EU-Kommission hat am 16.03.2023 den „Critical Raw Materials Act“ veröffentlicht. Durch diesen sollen alle Bereiche der Wertschöpfungskette kritischer Rohstoffe gestärkt werden.

Das Bild zeigt ein Kohleförderband in einem Abbaugebiet.
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Am 16. März 2023 hat die EU-Kommission den „Critical Raw Materials Act“ veröffentlicht.Dieser wurde bereits im Rahmen des „Green Deal Industrial Plans“ von der EU-Kommission angekündigt.

Hauptziel des Vorschlags der EU-Kommission ist es, die Rohstoffversorgung der Mitgliedsstaaten langfristig zu sichern. So soll die EU bis 2030 10% ihres jährlichen Bedarfs an strategisch wichtigen Rohstoffen selbst extrahieren, 40% selbst prozessieren und 15% durch Recycling gewinnen. Zudem sollen die Lieferketten so diversifiziert werden, dass von einem einzelnen Drittstaat nicht mehr als 65% des jährlichen Verbrauchs jedes Rohstoffes importiert werden.

Um diese Ziele zu erreichen, schlägt die EU-Kommission verschiedene Maßnahmen vor. Dazu gehört die Stärkung der Wertschöpfungsketten durch strategische Projekte inklusive einer zentralen Anlaufstelle für Interessenten sowie ein Verfahren zur Risikobewertung- und Minderung durch die Mitgliedstaaten, welche Notfallreserven kritischer Rohstoffe (vgl. fünfte Liste von 2023) zurückhalten sollen. Die Versorgungssicherheit und auch die Nachhaltigkeit der Rohstoffe soll durch das Recycling gesteigert werden – hier werden unter anderem Herstellende verschiedener Geräte verpflichtet, den Ort, die Menge und die Zusammensetzung von verbauten Permanentmagneten in ihren Geräten offenzulegen. Außerdem werden weitere strategische Partnerschaften mit Drittstaaten angestrebt.

Für die Umsetzung der Maßnahmen ist ein Budget von ca. 18,2 Mio. Euro eingeplant. Zusätzliche finanzielle Fördermittel sind gemäß dem Vorschlag nicht vorgesehen. Der vollständige Gesetzestext kann neben weiterem Material wie Fragen und Antworten sowie einem Faktenblatt auf der Internetseite der EU-Kommission eingesehen werden.

nks-dit/ah