13.09.2022 Horizont Europa

Verlängerung der Garantiezusage für die Förderung von Partnern aus dem Vereinigten Königreich

Da bislang keine Assoziierungsvereinbarung zwischen der EU Kommission und dem Vereinigten Königreich geschlossen wurde, die eine Förderung britischer Projektpartner aus dem Horizont Europa Budget ermöglichen würde, wurde die Ersatzförderung erneut verlängert und ausgeweitet. Die „Garantie“ schließt nun alle Ausschreibungen in Horizont Europa ein, deren Einreichungsfrist in 2022 endet. Eine Assoziierung wird weiterhin angestrebt.

Das Bild zeigt einen Teil der Europakarte, in der das Vereinigte Königreich in seinen eigenen Länderfarben, die anderen Länder in den Farben der EU-Fahne eingefärbt sind.
Bild: ©Thaut Images - stock.adobe.com

In den Anträgen zu den Ausschreibungsthemen mit Einreichungsfrist in 2022 werden britische Partner im Rahmen einer Übergangsregelung der Europäischen Kommission („Transitional Arrangement“) zunächst so behandelt, als wäre das Vereinigte Königreich bereits assoziiert.

Britische Partner in erfolgreichen Anträgen, deren Projekte zur Grant Preparation aufgefordert werden, solange das Vereinigten Königreich noch nicht assoziiert ist, können sich dann auf die Ersatzförderung des Vereinigten Königreichs bewerben.

 

Weiterführende Informationen:

UKRI Horizon Europe guarantee guidance

Horizon Europe Guarantee Extension Announcement

UKRO factsheet on UK participation in EU programmes

 

nks-dit/ry