13.09.2022 Horizont Europa
Verlängerung der Garantiezusage für die Förderung von Partnern aus dem Vereinigten Königreich
Da bislang keine Assoziierungsvereinbarung zwischen der EU Kommission und dem Vereinigten Königreich geschlossen wurde, die eine Förderung britischer Projektpartner aus dem Horizont Europa Budget ermöglichen würde, wurde die Ersatzförderung erneut verlängert und ausgeweitet. Die „Garantie“ schließt nun alle Ausschreibungen in Horizont Europa ein, deren Einreichungsfrist in 2022 endet. Eine Assoziierung wird weiterhin angestrebt.
In den Anträgen zu den Ausschreibungsthemen mit Einreichungsfrist in 2022 werden britische Partner im Rahmen einer Übergangsregelung der Europäischen Kommission („Transitional Arrangement“) zunächst so behandelt, als wäre das Vereinigte Königreich bereits assoziiert.
Britische Partner in erfolgreichen Anträgen, deren Projekte zur Grant Preparation aufgefordert werden, solange das Vereinigten Königreich noch nicht assoziiert ist, können sich dann auf die Ersatzförderung des Vereinigten Königreichs bewerben.
Weiterführende Informationen:
UKRI Horizon Europe guarantee guidance
Horizon Europe Guarantee Extension Announcement
UKRO factsheet on UK participation in EU programmes
nks-dit/ry