09.03.2023 Horizont Europa
PFAS-Beschränkungsverfahren – Möglichkeit der Teilnahme am öffentlichen Konsultationsprozess
Die Möglichkeit zur öffentlichen Beteiligung, an der Diskussion zur Beschränkung von PFAS auf europäischer Ebene ist ab Ende März 2023 über die Seite der ECHA möglich. PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) haben in der Materialforschung und Werkstoffkunde aufgrund ihrer besonderen chemischen Eigenschaften und ihrer breiten Anwendung in verschiedenen Produkten eine große Bedeutung.
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) haben in der Materialforschung und Werkstoffkunde aufgrund ihrer besonderen chemischen Eigenschaften und ihrer breiten Anwendung in verschiedenen Produkten eine große Bedeutung.
PFAS-Verbindungen geraten aktuell immer mehr in den öffentlichen Fokus, weil einige ihrer Eigenschaften ein hohes Risiko für Umwelt und menschliche Gesundheit darstellen können.
Im Juli 2006 hat die Europäische Kommission damit begonnen, einzelne Klassen von PFAS zu verbieten bzw. deren Umweltgrenzen herabzusetzen. Im Januar 2020 startete die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ein PFAS-Beschränkungsverfahren. Seit Mitte Januar 2023 liegt ihr ein Vorschlag zur Beschränkung der vollständigen Gruppe aller PFAS-Verbindungen vor. Dadurch sollen die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFAS innerhalb der EU bis 2025 ganzheitlich verboten werden.
Das PFAS-Beschränkungsverfahren besteht aus mehreren Schritten, darunter die Durchführung von öffentlichen Konsultationen und die wissenschaftliche Überprüfung durch Experten. Im Rahmen der Konsultationen können interessierte Parteien wie Industrie, NGOs, Behörden und Verbraucher ihre Meinung zur geplanten Beschränkung beitragen sowie wissenschaftliche Daten bereitstellen. Eine Beteiligung am Konsultationsprozess der ECHA ist voraussichtlich ab dem 22. März 2023 unter folgendem Link möglich.
Link auf Dossierseite bei der ECHA
nks-dit/mg