18.08.2023 Horizont Europa

Neue EU-Verordnung für nachhaltigere und sicherere Batterien

Batterien sollen in der EU künftig langlebiger und einfach austauschbar sein. Dafür sorgt die neue Batterieverordnung, die am 17.08.2023 in Kraft tritt.

Das Bild zeigt mehrere Batterien im Hintergrund; im Vordergrund Diagramme von Zahnrädern.
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Die neue „Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates über Batterien und Altbatterien“ soll sicherstellen, dass Batterien zukünftig nur noch ein Minimum an schädlichen Substanzen enthalten, einen geringen CO2-Fußabdruck haben, weniger Rohstoffe benötigen und in Europa gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden. Ab 2025 werden schrittweise Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz, die Materialverwertung und den recycelten Inhalt eingeführt. Alle gesammelten Altbatterien müssen recycelt werden, damit hohe Verwertungsniveaus erreicht werden. Das gilt insbesondere für kritische Rohstoffe wie Kobalt, Lithium und Nickel.

Die neue Verordnung verfolgt einen vollständigen Lebenszyklusansatz, bei dem Beschaffung, Herstellung, Verwendung und Recycling in einem einzigen Gesetz geregelt sind.

Presseartikel

Neue Batterieverordnung

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