18.08.2023

Kommission genehmigt 6,5 Milliarden Euro für deutsche energieintensive Unternehmen

Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung genehmigt, durch die energieintensiven Unternehmen eine Teilkompensation gewährt werden soll. Damit soll das Risiko der Verlagerung von Emissionen ins Ausland aufgrund der hohen Brennstoffpreise die durch das deutsche Brennstoffemissionshandelssystem entstehen verringert werden.

Dieses Bild zeigt eine Fabrikhalle, in der eine große Produktionsanlage für die Metallverarbeitung betriebsbereit steht. Im Zentrum des Bildes befindet sich das Steuerpult der Anlage.
Bild: ©nordroden - stock.adobe.com

Mit der von Deutschland initiierten Maßnahme sollen energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb unterstützt werden. Die Regelung gilt für den Zeitraum von 2021 bis 2030.

Die Maßnahme betrifft Unternehmen, die in den in der EU-EHS-Carbon-Leakage-Liste aufgeführten Sektoren und Teilsektoren tätig sind. In ihnen sind die Emissionskosten hoch und der internationale Wettbewerb besonders intensiv.

Die Kompensation soll erstmals 2023 ausgezahlt werden und je nach Emissionsintensität der Unternehmen zwischen 65 und 95 Prozent der angefallenen Mehrkosten betragen.

Um für eine Kompensation in Betracht zu kommen, müssen die Beihilfeempfänger mindestens 50 Prozent (ab 2025 mindestens 80 Prozent) des Beihilfebetrags in vorgegebene Maßnahmen investieren. Diese wurden identifiziert, sodass sie Energieeffizienzziele und eine Strategie zu deren Erreichung umfasst, oder um Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Produktionsprozessen.

Weitere Informationen

nks-dit/pk