19.05.2021

Gender-Aspekte in Horizont Europa Anträgen

Die Gender-Aspekte in Horizont Europa Anträgen wurden durch einige Neuerungen erweitert bzw. weiterentwickelt. Der Gender Equality Plan ist dabei für Ausschreibungen ab 2022 verpflichtend.

Das Bild zeigt drei Holzwürfel. Auf dem linken ist ein Weiblichsymbol, auf dem rechten ein Männlichkeitsymbol zu sehen. Der mittlere Würfel wird von einem Ungleichzeichen auf ein Gleichheitszeichen gedreht.
Bild: ©Monster Ztudio - stock.adobe.com

Im neuen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ werden in Bezug auf Genderaspekte einige Neuerungen eingeführt bzw. durch einige Weiterentwicklungen umgesetzt. Die Integration der Genderdimension in den Forschungsinhalt gilt weiterhin als Standard-Anforderung. Die Europäische Kommission hat zum Thema Gender Equality auch ein kurzes Faktenblatt

Gender Equality Plan: Verpflichtung für öffentliche Institutionen

Ab 2022 müssen öffentliche Einrichtungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen einen Gleichstellungsplan (Gender Equality Plan) vorweisen können, um in „Horizont Europa“ förderfähig zu sein. Der Kern des Gender Equality Plan bilden die folgenden vier Punkte:

  • Öffentliches Dokument, das von der obersten Leitung unterzeichnet und mindestens innerhalb der Einrichtung verteilt wurde
  • Budget
  • Datenerhebung und Monitoring
  • Training und Capacity Building

Eine ausführlichere Erläuterung zu den Neuerungen finden Sie in einem von der Europäischen Kommission gehaltenen, aufgezeichneten Vortrag. Diesen und die entsprechenden Folien finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission, die Genderaspekte werden ab 1:43:30 besprochen.

Zusätzlich sind auf der Seite der Europäischen Kommission zu Gender in der Forschung weitere Informationen wie bereits bekannte und neue Ressourcen, Netzwerke, Projekte und Strategie-Papiere zu finden. Auf der Seite ist auch ein Dokument zu den häufig gestellten Fragen (FAQs) zum Gender Equality Plan verlinkt.

nks-dit/hs