21.07.2025 Kohlenstoffarme und saubere Industrien

EU-Kommission startet Konsultation zu Maßnahmen zum Schutz des EU-Stahlsektors

Die Europäische Kommission hat eine gezielte Konsultation dazu eingeleitet, wie der EU-Stahlsektor vor unlauteren Handelspraktiken und den negativen Auswirkungen globaler Überkapazitäten geschützt werden kann. Die Konsultation läuft bis zum 18. August 2025. Ziel ist es, Fachwissen von sektoralen Interessenträgern einzuholen, um einen wirksamen Ersatz für die derzeitige EU-Schutzmaßnahme für Stahl zu finden, die am 30. Juni 2026 ausläuft.

Das Bild zeigt einen Metallschmelzofen in einem Stahlwerk
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Die Kommission hat sich im Rahmen ihres Aktionsplan für Stahl und Metalle verpflichtet, diesen Gesetzesvorschlag bis zum dritten Quartal 2025 vorzulegen. Die Kommission hat 2019 erstmals die Schutzmaßnahme für Stahl eingeführt, um wirtschaftlichen Schaden für Stahlhersteller in der EU durch Handelsumlenkungen und steigende Einfuhren zu verhindern. Seitdem hat sie zahlreiche Überprüfungen durchgeführt, darunter Überprüfungen der Funktionsweise, Verlängerung und Anpassung der Maßnahme an Marktentwicklungen. Die derzeitige Schutzmaßnahme für Stahl wurde im Juni 2024 auf Antrag von 14 EU-Mitgliedstaaten um zwei Jahre verlängert. Diese Untersuchung ergab, dass die Schutzmaßnahme weiterhin erforderlich war, um eine bedeutsame Schädigung der Stahlindustrie der EU zu verhindern oder zu beseitigen.

Die EU-Kommission hat nun eine gezielte Konsultation gestartet, um herauszufinden, wie der EU-Stahlsektor vor unfairen Handelspraktiken und den negativen Auswirkungen von globaler Überkapazität geschützt werden kann. Die Konsultation läuft bis zum 18. August 2025 und soll das Fachwissen von Interessengruppen im Sektor sammeln, um eine wirksame Ersatzmaßnahme für den derzeitigen EU-Schutz für Stahl zu finden, der am 30. Juni 2026 ausläuft.

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nks-dit/sim