29.11.2021

Die EU-Kommission ändert die Beihilfevorschriften für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI)

Ab dem 01.01.2022 gilt eine überarbeitete Mitteilung über die Beihilfevorschriften für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI). Die neuen Rahmenbedingungen gelten unter anderem auch für die IPCEIs zur Batteriewertschöpfungskette und zur Mikrotechnologie.

Batterien in einer Reihe
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Ab dem 01.01.2022 gelten überarbeitete Beihilfevorschriften für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI).

Die Mitteilung enthält die Kriterien, nach denen die EU-Kommission die Unterstützung der Mitgliedstaaten für grenzübergreifende IPCEI beurteilt, die Marktversagen beheben und bahnbrechende Innovationen in Schlüsselsektoren und ‑technologien ermöglichen sollen. Eine Auswirkung hat die neue Mitteilung auch auf die IPCEIs zur Batteriewertschöpfungskette und zur Mikrotechnologie. Folgende Änderungen umfasst die aktuelle Mitteilung:

  1.  In der Regel müssen nun vier Mitgliedsstaaten an einer IPCEI teilnehmen. Dies soll den europäischen und offenen Charakter der IPCEIs stärken.
  2. Für KMU gelten nun spezifische Bestimmungen, die KMU die Teilnahme erleichtern sollen.
  3. Anpassung der Ziele an aktuelle EU-Prioritäten, so müssen in der Zukunft die Mitgliedstaaten nachweisen, dass die angemeldeten Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen im Umweltbereich vermeiden.

Ein Vorhaben muss nach der überarbeiteten IPCEI-Mitteilung nun folgende Punkte aufweisen:

  1. Leisten eines wichtigen Beitrags zu den EU-Zielen
  2. Beheben eines nachweislichen und erheblichen Marktversagen
  3. Durchführung von mindestens vier Mitgliedstaaten
  4. Transparent und inklusiv ausgestaltet
  5. Erzeugung von positiven Überlaufeffekten, die der Wirtschaft und Gesellschaft der EU zugutekommen
  6. Umfangreiche Ko-finanzierung durch die Unternehmen
  7. Ein nicht-negative Gesamtumweltbilanz

Die Meldung im Detail:

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/kommission-andert-beihilfevorschriften-fur-wichtige-vorhaben-von-gemeinsamem-europaischem-interesse-2021-11-25_de

 

nks-dit/we