02.07.2021

Informationen zur Beteiligung von Partnern aus der Schweiz an Horizont Europa Anträgen

Auch wenn die Assoziierungsverhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der Schweiz zur Zeit ausgesetzt sind, können sich Institutionen aus der Schweiz im Rahmen der Drittstaatenregelung an Anträgen zu den aktuellen Ausschreibungen in Horizont Europa beteiligen. Falls es zu keiner zeitnahen Assoziierung der Schweiz kommt, so ist eine Teilnahme an Horizont Europa von Forschenden aus der Schweiz als Drittstaat möglich.

Das Bild zeigt eine Europa- und eine Schweizer Flagge.
Bild: ©corund - stock.adobe.com

In diesem Fall erfolgt die Finanzierung der Schweizer Partner von erfolgreichen Anträgen durch das Staatssekretariat für Forschung, Bildung und Innovation (SBFI / SERI). Weiterführende Informationen sind in einem Statement des SBFI vom 22. Juni 2021 zu finden.