30.11.2020

Die Europäische Kommission leitet die öffentliche Konsultation zum Entwurf der delegierten Verordnung mit den Kriterien der nachhaltigen Finanztaxonomie für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ein

Die Kommission legte den Aktionsplan zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums im März 2018 vor. Aktion 1 des Aktionsplans fordert die Schaffung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Aktivitäten, d.h. einer EU-Taxonomie. Die Europäische Kommission setzte diese Aktion im Mai 2018 mit einem Vorschlag für eine Verordnung über die Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (Taxonomie-Verordnung) um.

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Die Richtlinien zielen darauf ab, private Investoren zu ökologisch nachhaltigen Unternehmen zu lenken, indem detaillierte Emissionsgrenzwerte festgelegt werden, die definieren, welche wirtschaftliche Aktivität als "nachhaltig" angesehen werden kann. Die Europäische Kommission hofft, dass diese Klarheit ein "greenwashing" verhindern wird, indem sie Investoren klare Anleitungen darüber gibt, was grün ist und was nicht.

 "Die Taxonomie-Verordnung der EU ist ein wichtiger Teil der Gesetzgebung, der für den europäischen Green Deal von zentraler Bedeutung ist. Sie wird entscheidend dazu beitragen, Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte zu lenken", sagte Mairead McGuinness, die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen.

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