Das Bild zeigt eine aus Zahnrädern bestehende Karte Europas. Die Zahnräder sind in den Nationalfarben der entsprechenden Staaten eingefärbt. für Präsentation
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Ausschreibung des BMBF zur Integration der Region Mittelost- und Südosteuropa - Bridge2ERA2021

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit einer neuen Förderrichtlinie die Zusammenarbeit mit den neuen EU-Mitgliedstaaten (EU-13). Durch die Fokussierung auf Schwerpunktthemen gemeinsamen Interesses – insbesondere in den Themenbereichen der Hightech-Strategie der Bundesregierung (http://www.hightech-strategie.de/), der nationalen Forschungs- und Innovationsstrategien der Partnerländer und in den thematischen Prioritäten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa – soll die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ausgebaut werden. Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit der Zielregion dokumentieren und den Mehrwert für den Europäischen Forschungsraum (EFR) herausstellen.

Zielländer dieser Bekanntmachung sind:

  • die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn 
  • die offiziellen EU-Beitrittskandidaten Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien 
  • die potentiellen Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina und der Kosovo

Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, KMU, Kommunen und kommunale Unternehmen, die die Zuwendungszwecke und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 120.000 Euro sowie für eine maximale Dauer von bis zu 24 Monaten gewährt.

Antragsfristen: 28.02.2022, 30.11.2022, 27.09.2023, 31.05.2024 (vorerst letztmöglicher Einreichtermin)

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